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COIFFO News: Rentenreform im Bundestag – Was Friseure und Saloneigentümer jetzt wissen müssen

Eine Holzfigur eines Seniors mit Gehstock auf steigenden Münzstapeln neben einer geöffneten, leeren Geldbörse als Symbol für Rente und Altersarmut.

Symbolbild: COIFFO / Canva

Berlin, 24. Juni 2026 – Die Bundesregierung hat im Bundestag weitreichende Pläne zur Reform des Alterssicherungssystems erörtert. Die Vorschläge einer unabhängigen Expertenkommission sollen das Rentensystem dauerhaft stabilisieren und zukunftsfähig ausrichten. Für das Friseurhandwerk – eine Branche, die stark von handwerklicher Präsenz, körperlicher Belastung und lokaler Kaufkraft geprägt ist – bringen die diskutierten Maßnahmen sowohl neue Chancen als auch strukturelle Herausforderungen mit sich.

COIFFO fasst die wichtigsten Kernpunkte und deren Bedeutung für das Friseurhandwerk zusammen.

Körperliche Belastung: Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung

Ein zentraler Punkt der Reformvorschläge ist der Ansatz, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die statistisch steigende Lebenserwartung zu knüpfen.

  • Die Auswirkung auf den Salon: Der Friseurberuf fordert tägliche Höchstleistungen im Stehen. Jahrzehntelange Arbeit in dieser Haltung führt in der Praxis häufig zu einer hohen physischen Belastung von Rücken und Gelenken. Eine automatische Erhöhung des Rentenalters trifft das Handwerk daher besonders sensibel.
  • Geplante Ausnahmeregelungen: Da viele Beschäftigte in körperlich fordernden Dienstleistungsberufen das reguläre Rentenalter gesundheitlich nicht erreichen können, wurde von Regierungsseite versichert, dass es keine pauschalen Rentenkürzungen geben soll. Es soll Rücksicht auf diejenigen genommen werden, die aus gesundheitlichen Gründen früher ausscheiden müssen. Wie hoch eventuelle finanzielle Abschläge dabei ausfallen, bleibt ein kritischer Faktor für die Angestellten der Branche.

Neue finanzielle Anreize: Aktivrente und Altersvorsorge-Depot ab 2027

Um das Rentenniveau zu sichern, setzt das Gesamtkonzept auf flexiblere Übergänge in den Ruhestand und die Stärkung der privaten Vorsorge über den Kapitalmarkt.

  • Die Aktivrente: Diese Option ist bereits seit dem 1. Januar in Kraft und wird laut aktuellen Zahlen gut angenommen. Sie ermöglicht es Beschäftigten, über das Regelalter hinaus im Beruf zu bleiben und bis zu 24.000 Euro Einkommen steuerfrei hinzuzuvorverdienen. Für Salons bietet dies eine hervorragende Möglichkeit, erfahrene Fachkräfte mit enger Stammkundenbindung flexibel und attraktiv im Betrieb zu halten.
  • Das Altersvorsorge-Depot (ab 1. Januar 2027): Dieses Modell soll die private Altersvorsorge (die sogenannte dritte Säule) durch staatliche Grundzulagen und steuerliche Erleichterungen fördern. Für Friseurinnen und Friseure, deren Gehaltsgefüge sich häufig im mittleren Bereich bewegt, bieten staatlich bezuschusste Sparformen eine wichtige Option, um eine potenzielle Rentenlücke im Alter eigenständig und gefördert zu schließen.
  • Die Frühstart-Rente: Ergänzend dazu sollen bereits für die junge Generation Anreize geschaffen werden, frühzeitig Vermögen und Wohlstand aufzubauen.

Lokale Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit

Neben den Rentenmodellen kamen im Bundestag auch die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sowie die allgemeine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zur Sprache.

Für das Friseurhandwerk ist dies von indirekter, aber fundamentaler Bedeutung: Als rein lokaler Dienstleister ist jeder Salon darauf angewiesen, dass die Menschen in der eigenen Region über ausreichend frei verfügbares Einkommen verfügen. Wirtschaftliche Stabilität vor Ort sichert die regelmäßige Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen.

Branchen-Fazit für das Friseurhandwerk: Die anstehenden Reformen greifen tief in die Lebens- und Arbeitsrealität im Handwerk ein. Während die Aktivrente neue Flexibilität gegen den Fachkräftemangel bietet, bleibt die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung für eine körperlich anstrengende Branche eine Gratwanderung.

Wie geht es weiter? Die konkreten Gesetzentwürfe werden in der parlamentarischen Sommerpause ausgearbeitet. Die finalen Beratungen im Bundestag starten im Herbst, mit dem Ziel, die Reformen bis zum Jahresende zu verabschieden.